Lenk- und Ruhezeiten
Berücksichtigung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung bei der Planung!
Mit Einbeziehung der EU-Sozialvorschriften erhält der Disponent nun eine tatkräftige Unterstützung bei der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung. Während eines Planungslaufes werden je Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten eingeplant. Dabei wird die verfügbare Arbeitszeit aufgrund des jeweiligen Personalkalenders ermittelt.
Der Kalender wird mit Daten aus analogen bzw. digitalen Tachographen, Telematiksystemen oder manueller Erfassung gefüllt.




